Kurze Antwort
Eine Kurzwaffe darf für den Fangschuss auf Schalenwild verwendet werden, wenn die Mündungsenergie des Geschosses mindestens 200 Joule beträgt.
Maßgeblich ist die Mündungsenergie E0. Eine Entfernungs- oder Gewichtsvoraussetzung besteht hierfür nicht.
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