HessenSG4: RechtHES-HE4-389-2023

Unter welcher der nachgenannten Voraussetzungen ist es gestattet, zur Abgabe eines Fangschusses auf Schalenwild Kurzwaffen zu verwenden?

Kurze Antwort

Eine Kurzwaffe darf für den Fangschuss auf Schalenwild verwendet werden, wenn die Mündungsenergie des Geschosses mindestens 200 Joule beträgt.

  • A)das zu erlegende Wild darf nicht weiter als 8 m vom Schützen entfernt sein
  • B)die Mündungsenergie des Geschosses (E0) muss mindestens 200 Joule betragen
  • C)das zu erlegende Wild darf aufgebrochen nicht mehr als 100kg wiegen
Erklärung

Maßgeblich ist die Mündungsenergie E0. Eine Entfernungs- oder Gewichtsvoraussetzung besteht hierfür nicht.

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