HessenSG4: RechtHES-HE4-27-2023

Unterliegt aus Wildgehegen ausgebrochenes Damwild in Hessen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn die Tiere herrenlos geworden sind.

  • A)ja, weil sie auch schon vorher dem Jagdrecht unterlagen
  • B)nein, weil der Eigentumsnachweis immer geführt werden kann
  • C)ja, wenn die Tiere herrenlos geworden sind

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten