HessenSG4: RechtHES-HE4-27-2023

Unterliegt aus Wildgehegen ausgebrochenes Damwild in Hessen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Aus einem Wildgehege ausgebrochenes Damwild unterliegt in Hessen dem Jagdrecht, sobald es herrenlos geworden ist.

  • A)ja, weil sie auch schon vorher dem Jagdrecht unterlagen
  • B)nein, weil der Eigentumsnachweis immer geführt werden kann
  • C)ja, wenn die Tiere herrenlos geworden sind
Erklärung

In Gehegen gehaltenes Wild ist zunächst nicht herrenlos. Wird es frei und nicht unverzüglich verfolgt oder wird die Verfolgung aufgegeben, erlangt es den Status der Herrenlosigkeit und unterliegt dem Jagdrecht.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten