HessenSG4: RechtHES-HE4-139-2023

Von wem ist die Abschussliste zu führen?

Kurze Antwort

Die Abschussliste ist vom Jagdausübungsberechtigten zu führen.

  • A)vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Verpächter
  • B)vom Jagdausübungsberechtigten
  • C)von jeder zur Jagd befugten Person
  • D)im verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk von der Jagdgenossenschaft
Erklärung

Die Verantwortung für die Führung der Abschussliste liegt beim Jagdausübungsberechtigten. Sie wird weder gemeinsam mit dem Verpächter noch von jeder jagdbefugten Person geführt.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten