HessenSG4: RechtHES-HE4-284-2023

Waffenrechtlich gesehen ist der Schaft eines Gewehres...

Kurze Antwort

Richtig ist: kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe.

  • A)ein wesentlicher Teil der Schusswaffe.
  • B)kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe.
  • C)ein erlaubnispflichtiges Zubehörteil einer Schusswaffe.

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