HessenSG4: RechtHES-HE4-269-2023

Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.

  • A)bei dem Abschluss eines Kaufvertrages.
  • B)bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
  • C)bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.

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