Kurze Antwort
Die Schusswaffeneigenschaft geht verloren, wenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.
Die Teile müssen so verändert sein, dass die Waffe mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder gebrauchsfähig gemacht werden kann. Die vorübergehende Unbrauchbarmachung reicht nicht aus.
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