HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-448-2023

Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat.

  • A)wenn er regelmäßig tollwutschutzgeimpft ist
  • B)wenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat
  • C)wenn es sich um eine anerkannte Jagdgebrauchshunderasse handelt und ein Abstammungsnachweis vorhanden ist

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