HessenSG4: RechtHES-HE4-74-2023

Wann ist ein Jagdpachtvertrag nichtig?

Kurze Antwort

Nach § 11 BJagdG ist ein Jagdpachtvertrag nichtig, wenn er mündlich geschlossen wurde oder bei Abschluss den gesetzlichen Jagdpachtvorschriften nicht entspricht.

  • A)wenn er nur mündlich abgeschlossen worden ist
  • B)wenn er bei seinem Abschluss nicht den Jagdpachtvorschriften entspricht
  • C)wenn er über 12 Jahre abgeschlossen worden ist
Erklärung

Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden; außerdem führen bestimmte Verstöße gegen die Vorgaben des § 11 BJagdG zur Nichtigkeit. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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