HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-260-2023

Wann ist ein Stück Schalenwild vor der Vermarktung einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen?

Kurze Antwort

Ein Stück Schalenwild ist bei Auffälligkeiten vor dem Schuss oder bei Geschlechtsgeruch eines männlichen Stückes amtlich untersuchen zu lassen.

  • A)bei Auffälligkeiten vor dem Schuss
  • B)beim Verkauf an den örtlichen Schlachter
  • C)bei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch
Erklärung

Bedenkliche Merkmale bei der Lebendbeschau sowie auffälliger Geschlechtsgeruch erfordern eine amtliche Fleischuntersuchung, wenn das Wild verwertet werden soll. Der bloße Verkauf an einen örtlichen Schlachter begründet sie nicht.

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