Kurze Antwort
Ein Stück Schalenwild ist bei Auffälligkeiten vor dem Schuss oder bei Geschlechtsgeruch eines männlichen Stückes amtlich untersuchen zu lassen.
Bedenkliche Merkmale bei der Lebendbeschau sowie auffälliger Geschlechtsgeruch erfordern eine amtliche Fleischuntersuchung, wenn das Wild verwertet werden soll. Der bloße Verkauf an einen örtlichen Schlachter begründet sie nicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.