HessenSG4: RechtHES-HE4-285-2023

Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.

  • A)wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
  • B)wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
  • C)wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.

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