HessenSG4: RechtHES-HE4-286-2023

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist. und wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.

  • A)wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.
  • B)wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
  • C)immer.

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