HessenSG4: RechtHES-HE4-392-2023

Wann müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) bei einem Kesseltreiben im Feld die Flinten entladen werden?

Kurze Antwort

Bei einem Kesseltreiben im Feld müssen die Flinten beim Überwinden von Hindernissen und nach dem Signal zur Beendigung des Treibens entladen werden.

  • A)beim Überwinden von Hindernissen
  • B)nach dem Signal "Treiber rein"
  • C)nach dem Signal zur Beendigung des Treibens
Erklärung

Beim Überwinden von Hindernissen besteht eine besondere Unfallgefahr, weshalb die Läufe zu entladen sind. Nach dem Signal zur Beendigung des Treibens, „Hahn in Ruh“, ist die Jagd beendet und die Flinte unverzüglich zu entladen.

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