HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-234-2023

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Merkmale aufweist.

  • A)wenn es mit Rachendasseln befallen ist
  • B)wenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Merkmale aufweist
  • C)wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird

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