HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-235-2023

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der Fleischbeschaupflicht?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird.

  • A)wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
  • B)wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
  • C)wenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird

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