HessenSG4: RechtHES-HE4-268-2023

Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben?

Kurze Antwort

Eine Schusswaffe wird im Sinne des Gesetzes erworben, sobald jemand durch unrechtmäßige Aneignung die tatsächliche Gewalt über sie erlangt.

  • A)bei unrechtmäßiger Aneignung (Einbruchdiebstahl).
  • B)waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor.
  • C)wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe nur zur Ansicht im Geschäft übergibt.
Erklärung

Der waffenrechtliche Erwerb setzt das Erlangen der tatsächlichen Gewalt voraus, also die Möglichkeit, nach eigenem Willen über die Waffe zu verfügen. Ein behördlicher Eintrag in die WBK ist dafür nicht erforderlich; die bloße Ansicht im Geschäft genügt nicht.

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