HessenSG4: RechtHES-HE4-268-2023

Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben?

Kurze Antwort

Richtig ist: bei unrechtmäßiger Aneignung (Einbruchdiebstahl).

  • A)bei unrechtmäßiger Aneignung (Einbruchdiebstahl).
  • B)waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor.
  • C)wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe nur zur Ansicht im Geschäft übergibt.

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