Kurze Antwort
Eine waffenrechtliche Erlaubnis wird in der Regel widerrufen, wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig ist oder kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
Zuverlässigkeit und Bedürfnis sind notwendige Voraussetzungen für die waffenrechtliche Erlaubnis. Ein Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland führt dagegen nicht zum Widerruf.
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