Kurze Antwort
Nach den bürgerlichen Revolutionen von 1848 wurde das Jagdrecht in Deutschland an den Besitz von Grund und Boden gekoppelt.
Seitdem ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Es steht grundsätzlich dem Grundstückseigentümer zu.
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