Kurze Antwort
Der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit führen, ausgenommen bei öffentlichen Veranstaltungen.
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen dieser SRS-Waffen in der Öffentlichkeit. Für Druckluft- und CO₂-Waffen mit „F im Fünfeck“ sowie erlaubnispflichtige Schusswaffen gilt diese Erlaubnis nicht.
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