HessenSG4: RechtHES-HE4-274-2023

Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins?

Kurze Antwort

Der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit führen, ausgenommen bei öffentlichen Veranstaltungen.

  • A)Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
  • B)Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
  • C)erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen.
Erklärung

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen dieser SRS-Waffen in der Öffentlichkeit. Für Druckluft- und CO₂-Waffen mit „F im Fünfeck“ sowie erlaubnispflichtige Schusswaffen gilt diese Erlaubnis nicht.

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