Kurze Antwort
In Hessen gehören eingefriedete Campingplätze per Gesetz zu den befriedeten Bezirken.
Eingefriedete Campingplätze sind nach dem Hessischen Jagdgesetz ausdrücklich befriedete Bezirke. Wildäcker, Golfplätze und eingezäunte Forstkulturen gehören dort nicht automatisch per Gesetz dazu.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.