HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-304-2023

Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt).

  • A)Meldung bei einem Untersuchungsinstitut
  • B)jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
  • C)Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt)

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