Kurze Antwort
Schwarzwild muss vor dem Abschwarten und Zerwirken zur amtlichen Trichinenuntersuchung angemeldet und untersucht werden.
Schwarzwild kann Träger von Trichinen sein. Erst wenn keine Trichinen nachgewiesen wurden, darf das Wildbret für den Eigenverbrauch verwertet oder an Dritte abgegeben werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.