HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-220-2023

Was hat mit dem Schwarzwild vor dem Abschwarten und Zerwirken zu geschehen?

Kurze Antwort

Schwarzwild muss vor dem Abschwarten und Zerwirken zur amtlichen Trichinenuntersuchung angemeldet und untersucht werden.

  • A)es ist gründlich auszuwaschen
  • B)es muss 8 Tage aufbewahrt werden, damit es „haut Gout“ erhält
  • C)es muss zur Trichinenbeschau
Erklärung

Schwarzwild kann Träger von Trichinen sein. Erst wenn keine Trichinen nachgewiesen wurden, darf das Wildbret für den Eigenverbrauch verwertet oder an Dritte abgegeben werden.

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