Kurze Antwort
Die Schließfeder einer großkalibrigen Pistole ist ein Zubehörteil ohne waffenrechtliche Bedeutung.
Sie zählt nicht zu den wesentlichen Teilen einer Schusswaffe. Daher ist sie weder als wesentlicher Teil erlaubnispflichtig noch beschusspflichtig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.