HessenSG3: WaffenHES-HE3-72-2023

Was ist die Schließfeder der großkalibrigen Pistole waffenrechtlich gesehen?

Kurze Antwort

Die Schließfeder einer großkalibrigen Pistole ist ein Zubehörteil ohne waffenrechtliche Bedeutung.

  • A)ein Zubehörteil der Schusswaffe ohne waffenrechtliche Bedeutung
  • B)ein wesentlicher, erlaubnispflichtiger Teil der Schusswaffe
  • C)ein wesentlicher, beschusspflichtiger Teil der Schusswaffe
Erklärung

Sie zählt nicht zu den wesentlichen Teilen einer Schusswaffe. Daher ist sie weder als wesentlicher Teil erlaubnispflichtig noch beschusspflichtig.

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