Kurze Antwort
Ein Schalldämpfer steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.
Er dient der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls. Für ihn gelten daher grundsätzlich die waffenrechtlichen Vorschriften der zugehörigen Schusswaffe.
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