HessenSG4: RechtHES-HE4-281-2023

Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?

Kurze Antwort

Ein Schalldämpfer steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.

  • A)er ist ein verbotener Gegenstand.
  • B)er ist immer erlaubnisfreies Zubehör.
  • C)er steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.
Erklärung

Er dient der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls. Für ihn gelten daher grundsätzlich die waffenrechtlichen Vorschriften der zugehörigen Schusswaffe.

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