HessenSG4: RechtHES-HE4-11-2023

Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?

Kurze Antwort

Unter Jagdausübung sind das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild zu verstehen.

  • A)nur das Erlegen von Wild
  • B)das Erlegen und Fangen von freilebenden Tieren
  • C)das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild
Erklärung

Die Jagdausübung umfasst damit nicht nur das Töten oder Fangen von Wild. Auch das gezielte Aufsuchen und Nachstellen von Wild gehören dazu.

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