HessenSG4: RechtHES-HE4-238-2023

Was ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Eine Zündblättchenpistole ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.

  • A)Druckluftpistole
  • B)Zündblättchenpistole
  • C)Signalpistole Kaliber
Erklärung

Druckluftpistolen und Signalpistolen des Kalibers 4 gelten als Schusswaffen. Die Zündblättchenpistole ist hingegen waffenrechtlich keine Schusswaffe.

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