HessenSG4: RechtHES-HE4-263-2023

Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe gefunden haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: ich muss unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde machen.

  • A)als Waffenbesitzkarteninhaber muss ich nichts unternehmen.
  • B)ich muss unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde machen.
  • C)ich muss sie sofort einem Waffenhändler überlassen.

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