HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-394-2023

Was muss bei Verdacht auf Tollwut bei größeren Tieren zur Untersuchung eingesandt werden?

Kurze Antwort

Bei Tollwutverdacht muss bei größeren Tieren nur der Kopf zur Untersuchung eingesandt werden.

  • A)das ganze Tier
  • B)nur der Kopf
  • C)nur das Geräusch
  • D)nur eine Blutprobe
Erklärung

Der Amtstierarzt ist vor der Zuführung zu verständigen und gibt weitere Anweisungen. Dabei sind Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Handschuhen einzuhalten.

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