Kurze Antwort
Nach der hier zugrunde liegenden Prüfungsfrage ist das überfahrene Rotwild-Alttier in die Abschussliste einzutragen.
Eine Meldung an die Polizei oder binnen einer Woche an die Jagdbehörde ist hier nicht als richtige Antwort vorgesehen. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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