Kurze Antwort
Geschosse im Sinne des Waffengesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte feste Körper sowie gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.
Treibladungen zählen nicht zu den Geschossen, sondern dienen als Energieträger dem Antrieb. Entscheidend ist, dass die genannten Körper oder Stoffe für Waffen oder Schusswaffen bestimmt sind.
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