HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-535-2023

Was trifft auf den Inbesitznahmebruch zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: er liegt auf der linken Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Erleger in Besitz genommen worden ist.

  • A)er liegt auf der rechten Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Erleger in Besitz genommen worden ist
  • B)er liegt auf der linken Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Jagdherrn in Besitz genommen worden ist
  • C)er liegt auf der linken Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Erleger in Besitz genommen worden ist

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