HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-536-2023

Was trifft auf den „Nachsuchebruch“ zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: den Bruch überreicht der Nachsuchenführer an den Erleger und einen Teil seines Bruches überreicht der Erleger an den Nachsuchenführer, der den Bruch seinem Hund an die Halsung steckt, bzw. der Schütze steckt den Bruch direkt an die Halsung des Hundes.

  • A)den Bruch überreicht der Nachsuchenführer an den Erleger
  • B)den Bruch überreicht der Nachsuchenführer an den Jagdherrn
  • C)einen Teil seines Bruches überreicht der Erleger an den Nachsuchenführer, der den Bruch seinem Hund an die Halsung steckt, bzw. der Schütze steckt den Bruch direkt an die Halsung des Hundes

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