HessenSG4: RechtHES-HE4-67-2023

Was versteht das Bundesjagdgesetz unter dem Reinertrag der Jagd?

Kurze Antwort

Der Reinertrag der Jagd ist der Jagdpachtzins beziehungsweise die sonstigen Einnahmen aus der Jagdnutzung abzüglich der Verwaltungskosten der Jagdgenossenschaft.

  • A)den Wildbreterlös nach Abzug aller Kosten
  • B)den Jagdpachtzins nach Abzug der Verwaltungskosten der Jagdgenossenschaft
  • C)den Gesamterlös aus der Wildbretveräußerung
Erklärung

Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung dieses Reinertrags. Er wird grundsätzlich nach dem Verhältnis der Flächenanteile der beteiligten Grundstücke verteilt.

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