Kurze Antwort
Der Reinertrag der Jagd ist der Jagdpachtzins beziehungsweise die sonstigen Einnahmen aus der Jagdnutzung abzüglich der Verwaltungskosten der Jagdgenossenschaft.
Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung dieses Reinertrags. Er wird grundsätzlich nach dem Verhältnis der Flächenanteile der beteiligten Grundstücke verteilt.
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