Kurze Antwort
Putativnotwehr ist die irrtümliche Annahme, dass eine Notwehrsituation vorliegt.
Der Handelnde nimmt fälschlich einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff an, obwohl tatsächlich keiner besteht. Die Begriffe Notwehrüberschreitung und Nothilfe bezeichnen andere Sachverhalte.
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