HessenSG4: RechtHES-HE4-489-2023

Was versteht man unter „Putativnotwehr“?

Kurze Antwort

Putativnotwehr ist die irrtümliche Annahme, dass eine Notwehrsituation vorliegt.

  • A)Überschreitung der Notwehr
  • B)ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt
  • C)irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation
Erklärung

Der Handelnde nimmt fälschlich einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff an, obwohl tatsächlich keiner besteht. Die Begriffe Notwehrüberschreitung und Nothilfe bezeichnen andere Sachverhalte.

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