HessenSG4: RechtHES-HE4-406-2023

Was versteht man unter sog. FFH-Gebieten?

Kurze Antwort

FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen.

  • A)FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
  • B)FFH-Gebiete sind Flächen von Gemeinschaftsjagdrevieren mit rein landwirtschaftlicher Nutzung
  • C)als FFH-Gebiete bezeichnet man die Flächen in Hessen, die in das Schutzwaldverzeichnis bei der Waldbehörde eingetragen sind
Erklärung

Die Gebiete dienen dem Schutz wertvoller Lebensräume und gefährdeter Arten. Ihre Bewirtschaftung ist weiterhin möglich, darf die Natur jedoch nicht verschlechtern.

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