Kurze Antwort
FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen.
Die Gebiete dienen dem Schutz wertvoller Lebensräume und gefährdeter Arten. Ihre Bewirtschaftung ist weiterhin möglich, darf die Natur jedoch nicht verschlechtern.
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