HessenSG3: WaffenHES-HE3-120-2023

Was wird beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe geprüft?

Kurze Antwort

Beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe werden insbesondere die Materialfestigkeit beziehungsweise Haltbarkeit und die Maßhaltigkeit geprüft.

  • A)Schussleistung
  • B)Materialfestigkeit (Haltbarkeit)
  • C)Drall-Länge
  • D)Durchschlagskraft der Geschosse
  • E)Maßhaltigkeit
Erklärung

Dabei wird festgestellt, ob die höchstbeanspruchten Teile den Belastungen standhalten und die vorgeschriebenen Maße, etwa das Kaliber, einhalten. Schussleistung, Drall-Länge und Durchschlagskraft sind keine Prüfkriterien des amtlichen Beschusses.

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