Kurze Antwort
Beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe werden insbesondere die Materialfestigkeit beziehungsweise Haltbarkeit und die Maßhaltigkeit geprüft.
Dabei wird festgestellt, ob die höchstbeanspruchten Teile den Belastungen standhalten und die vorgeschriebenen Maße, etwa das Kaliber, einhalten. Schussleistung, Drall-Länge und Durchschlagskraft sind keine Prüfkriterien des amtlichen Beschusses.
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