HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-499-2023

Was wird beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter dem Begriff Höchstmenge verstanden?

Kurze Antwort

Die Höchstmenge ist die gesetzlich zugelassene Menge an Pflanzenschutz-Wirkstoffen, die in oder auf Nahrungsmitteln höchstens vorkommen darf.

  • A)Höchst zulässige Aufwandmenge eines Pflanzenschutzmittels
  • B)Höchst zulässige Menge des Pflanzenschutzmittels, die ein Landwirt kaufen darf
  • C)Gesetzlich zugelassene Menge von Pflanzenschutz-Wirkstoffen, die in oder auf pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln höchstens vorkommen dürfen
Erklärung

Sie bezieht sich auf Rückstände in pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln. Sie bezeichnet weder die Aufwandmenge noch die kaufbare Menge eines Pflanzenschutzmittels.

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