Kurze Antwort
Die Höchstmenge ist die gesetzlich zugelassene Menge an Pflanzenschutz-Wirkstoffen, die in oder auf Nahrungsmitteln höchstens vorkommen darf.
Sie bezieht sich auf Rückstände in pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln. Sie bezeichnet weder die Aufwandmenge noch die kaufbare Menge eines Pflanzenschutzmittels.
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