Kurze Antwort
Schrote zählen zu den Geschossen im Sinne des Waffengesetzes.
Geschosse sind für Schusswaffen bestimmte feste Körper oder gasförmige, flüssige beziehungsweise feste Stoffe in Umhüllungen. Pfeile sind keine Geschosse im Sinne des Waffenrechts; Platzpatronen sind Kartuschenmunition ohne Geschoss.
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