Kurze Antwort
Jedermann hat die Pflicht, den Naturgenuss anderer in Natur und Landschaft nicht unnötig zu beeinträchtigen.
Das BNatSchG fordert rücksichtsvollen Naturgenuss und untersagt unnötige Beeinträchtigungen. Leinenpflicht für Hunde und das Entnehmen von Neophyten sind nicht als allgemeine Pflicht für alle verankert, sondern ggf. gesondert geregelt.
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