HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-440-2023

Welche Anforderung an die Anbindehaltung für Hunde ist zu erfüllen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten (§ 7 Abs. 1 TierSCHHuV).

  • A)die Anbindung muss an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können
  • B)im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegung behindern oder zu Verletzungen führen können; der Boden muss trittsicher sein und leicht sauber und trocken zu halten sein
  • C)Die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten (§ 7 Abs. 1 TierSCHHuV)

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