Kurze Antwort
Richtig sind: die Länge der Seiten muss mindestens der doppelten Länge des Hundes entsprechen und keine Seite darf kürzer als 2 m sein und entsprechend der Widerristhöhe schwankt die Mindestbodenfläche zwischen sechs bis zehn qm für den Einzelhund und die Höhe der Einmessung ist so zu bemessen, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
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