HessenSG4: RechtHES-HE4-324-2023

Welche Anmeldefrist ist nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe zu beachten?

Kurze Antwort

Der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

  • A)eine Woche
  • B)zwei Wochen
  • C)vier Wochen
Erklärung

Dabei ist die Waffenbesitzkarte zur Eintragung der Waffe vorzulegen.

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