HessenSG4: RechtHES-HE4-225-2023

Welche Aufgabe obliegt dem Jagdbeirat?

Kurze Antwort

Dem Jagdbeirat obliegt die Beratung der Jagdbehörde.

  • A)Durchführung der Ehrengerichtsverfahren des DJV
  • B)Beratung des Vorstandes der Landesvereinigung der Jäger
  • C)Beratung der Jagdbehörde
Erklärung

Der Jagdbeirat berät die Jagdbehörde in grundsätzlichen Fragen der Jagdverwaltung. Die Durchführung von Ehrengerichtsverfahren oder die Beratung des Vorstands der Landesvereinigung der Jäger gehört nicht zu seinen Aufgaben.

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