Kurze Antwort
Dem Jagdbeirat obliegt die Beratung der Jagdbehörde.
Der Jagdbeirat berät die Jagdbehörde in grundsätzlichen Fragen der Jagdverwaltung. Die Durchführung von Ehrengerichtsverfahren oder die Beratung des Vorstands der Landesvereinigung der Jäger gehört nicht zu seinen Aufgaben.
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