Kurze Antwort
In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen in der Regel höchstens drei erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrads I aufbewahrt werden.
Für Jagdhütten oder vergleichbare Gebäude ist ein Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad I vorgeschrieben. Die Aufbewahrung ist grundsätzlich auf drei erlaubnispflichtige Langwaffen begrenzt.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.