Kurze Antwort
Für die zulässige Aufbewahrung eines Drillings, eines Revolvers und der dazugehörigen Munition benötigen Sie mindestens ein Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0.
Erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen müssen ungeladen in einem zertifizierten Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden. Munition darf darin gemeinsam mit den Waffen verwahrt werden.
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