HessenSG4: RechtHES-HE4-39-2023

Welche Aussagen treffen auf Eigenjagdbezirke zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben und der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts.

  • A)ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben
  • B)ein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt
  • C)befriedete Bezirke werden bei der Berechnung der Mindestgröße berücksichtigt
  • D)der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Welche Aussagen treffen auf Eigenjagdbezirke zu? | Jägerprüfung Hessen – GrünesAbi | GrünesAbi