HessenSG3: WaffenHES-HE3-111-2023

Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: In Aufbewahrungsbehältnissen der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, sofern diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden (Bestandesschutz). und in einem Sicherheitsbehältnis der Widerstandsgrad 0 bis 200kg dürfen Langwaffen unbegrenzt und bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahrt werden.

  • A)In Aufbewahrungsbehältnissen der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, sofern diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden (Bestandesschutz).
  • B)in einem Innenfach aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss eines Sicherheitsbehältnisses der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden
  • C)in einem Sicherheitsbehältnis der Widerstandsgrad 0 bis 200kg dürfen Langwaffen unbegrenzt und bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahrt werden.

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