Kurze Antwort
Berechtigte Personen dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahren; je nach Widerstandsgrad und Gewicht sind unbegrenzt Langwaffen sowie bis zu 5 oder 10 Kurzwaffen beziehungsweise unbegrenzt viele Kurzwaffen zulässig.
In einem Widerstandsgrad-0-Schrank unter 200 kg dürfen bis zu 5, ab 200 kg bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden. Ein Schrank des Widerstandsgrades I erlaubt unbegrenzt Lang- und Kurzwaffen sowie Munition ohne räumliche Trennung.
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