Kurze Antwort
Richtig sind: die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig, in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet, dürfen sie eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen inkl. Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahren., in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm überschreitet, dürfen sie eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen inkl. Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahren. und in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entspricht, dürfen sie eine unbegrenzte Anzahl Lang- und Kurzwaffen inkl. Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahren.
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