HessenSG3: WaffenHES-HE3-114-2023

Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind die gemeinschaftliche Aufbewahrung durch berechtigte Personen in häuslicher Gemeinschaft und die Verteilung von 11 erlaubnispflichtigen Langwaffen auf zwei entsprechend bestandsgeschützte A-Schränke.

  • A)die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig
  • B)wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verteilen,sofern diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden.
  • C)da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, darf das Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen nicht mit einem elektronischen Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein
Erklärung

Für vor dem 6. Juli 2017 angeschaffte und bei der Behörde angezeigte A-Schränke gilt Bestandsschutz im bisherigen Umfang. Ein elektronisches Zahlenschloss ist wegen eines Kindes im Haushalt nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten