Kurze Antwort
Richtig sind die gemeinschaftliche Aufbewahrung durch berechtigte Personen in häuslicher Gemeinschaft und die Verteilung von 11 erlaubnispflichtigen Langwaffen auf zwei entsprechend bestandsgeschützte A-Schränke.
Für vor dem 6. Juli 2017 angeschaffte und bei der Behörde angezeigte A-Schränke gilt Bestandsschutz im bisherigen Umfang. Ein elektronisches Zahlenschloss ist wegen eines Kindes im Haushalt nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
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