Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen, dass Inhaber gültiger Jahresjagdscheine Jagdlangwaffen ohne vorherige Waffenbesitzkarte mit Voreintrag erwerben dürfen und „Führen“ die tatsächliche Gewalt außerhalb bestimmter befriedeter Bereiche bedeutet.
Für den Erwerb von Jagdlangwaffen ist kein Voreintrag in der Waffenbesitzkarte erforderlich; die Eintragung muss anschließend binnen zwei Wochen beantragt werden. Das vorübergehende Erlangen einer Waffe zur sicheren Verwahrung oder Beförderung stellt hingegen keinen erlaubnispflichtigen Erwerb dar.
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