Kurze Antwort
Richtig sind: Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag und unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden.
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