Kurze Antwort
Ein Jäger darf Waffen bedürfnisbezogen ungeladen und nicht zugriffsbereit transportieren sowie Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Jagdbezirk schussbereit führen.
Auf direkten Wegen muss die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, also etwa in einem verschlossenen Futteral, transportiert werden. Im Jagdbezirk ist das schussbereite Führen zur befugten Jagdausübung erlaubt; dazu zählen auch Ein- und Anschießen sowie die Ausbildung von Jagdhunden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.